Erklärung des ABiD´s zum Thema: Bewusstseinsbildung in Kommunen
Im Namen des Vorstandes erklären der Vorsitzende des allgemeinen Behindertenverbandes in Deutschland, Marcus Graubner und der Pressesprecher des ABiD Jörg Polster zum Thema Bewusstseinsbildung in Kommunen, Verwaltungen und Behörden:
In letzter Zeit haben wir leider wiederholt feststellen müssen, dass es auch im Jahr 2023 immer noch nicht gelingt, dass Entscheider in Verwaltungen, Behörden oder Krankenkassen in der Lage sind, Menschen mit Behinderung auf Augenhöhe zu begegnen und sie entsprechend zu behandeln.
Jüngstes Beispiel hat sich sogar in der Sozialagentur Sachsen-Anhalt zugetragen.
Wir fordern daher, dass es besondere Anstrengungen gibt, um eine Bewusstseinsbildung bei den Kolleginnen und Kollegen in den Behörden,Verwaltung und anderen Entscheidungsgremien , um hier zu einem fairen Ausgleich zu gelangen.
Nun haben wir seit vielen Jahren ein Antidiskriminierungsgesetz und auch in den Ländern besondere gesetzliche Rahmenbedingungen, die den Schutz von Menschen mit Behinderung garantieren. Offenbar klingt es aber immer noch nicht Unsicherheiten und herablassendes Verhalten in angemessener Verhaltensformen zu führen.
Wir fordern daher ein Programm „Bewusstseinsbildung“ für Kolleginnen und Kollegen, die in den Verwaltungen arbeiten. Dabei könnten sie von Menschen mit Behinderung dahingehend geschult werden, dass sie zu einer echten Partnerschaft gelangen können.
Der ABiD bietet dazu mit entsprechenden Projekten und Hilfen eine Lösung zur Bewusstseinsbildung an .
In letzter Zeit haben wir leider wiederholt feststellen müssen, dass es auch im Jahr 2023 immer noch nicht gelingt, dass Entscheider in Verwaltungen, Behörden oder Krankenkassen in der Lage sind, Menschen mit Behinderung auf Augenhöhe zu begegnen und sie entsprechend zu behandeln.
Jüngstes Beispiel hat sich sogar in der Sozialagentur Sachsen-Anhalt zugetragen.
Wir fordern daher, dass es besondere Anstrengungen gibt, um eine Bewusstseinsbildung bei den Kolleginnen und Kollegen in den Behörden,Verwaltung und anderen Entscheidungsgremien , um hier zu einem fairen Ausgleich zu gelangen.
Nun haben wir seit vielen Jahren ein Antidiskriminierungsgesetz und auch in den Ländern besondere gesetzliche Rahmenbedingungen, die den Schutz von Menschen mit Behinderung garantieren. Offenbar klingt es aber immer noch nicht Unsicherheiten und herablassendes Verhalten in angemessener Verhaltensformen zu führen.
Wir fordern daher ein Programm „Bewusstseinsbildung“ für Kolleginnen und Kollegen, die in den Verwaltungen arbeiten. Dabei könnten sie von Menschen mit Behinderung dahingehend geschult werden, dass sie zu einer echten Partnerschaft gelangen können.
Der ABiD bietet dazu mit entsprechenden Projekten und Hilfen eine Lösung zur Bewusstseinsbildung an .
Marcus Graubner
Vorsitzender des ABiD
Jörg Polster
Pressesprecher