1. Allgemeines zur Hilfsmittelversorgung
Zu Beginn hilft es, sich die Einschränkungen im Tagesablauf bewusst zu machen und ggf.
zu notieren. Gemeinsam mit den Behandelnden lässt sich überlegen, ob eine
medikamentöse Anpassung möglich und nötig ist. Andernfalls kann man nach Hilfsmitteln
für bestimmte Einschränkungen fragen.
Hilfsmittel dienen folgenden Prinzipien: Krafteinsparung, Sturzvorbeugung, Teilhabe am
gesellschaftlichen Leben, Erhalt der Selbstständigkeit
Für Hilfsmittelverordnungen ist es mitunter hilfreich, sich vor der nächsten ärztlichen
Vorstellung Gedanken zu machen und möglichst konkret das Hilfsmittel mit
entsprechender Hilfsmittelnummer (z.B. im Portal rehadat zu finden oder direkt im
Sanitätshaus zu erfragen) mit der Diagnose auf dem Rezept vermerken zu lassen.
Im Sanitätshaus empfiehlt es sich, danach zu fragen, ob das Hilfsmittel ausprobiert
werden kann. Nicht für jeden und jede ist schließlich alles übertragbar. Was dem einen
nützt, kann dem anderen sogar lästig sein. Einziger Haken: Nicht alle Sanitätshäuser
lassen jedes Hilfsmittel – teils aus hygienischen Gründen – ausprobieren. Ggf. muss man
daher das Hilfsmittel nach Rezepteinlösung ausprobieren und eine neue Verordnung
erstellen lassen…
Nach Rezepteinreichung im Sanitätshaus haben die Kostentragenden (Krankenkassen,
Pflegekassen in der Regel) ein Genehmigungsvorbehalt von max. 3 Wochen bzw. 5
Wochen nach Information an die Versicherten bei Notwendigkeit des Hinzuziehens des
Medizinischen Dienstes.
Deutschland funktioniert aber nicht ohne Ausnahmen. Entsprechend ist eine längere Frist
für die Entscheidung über eine Genehmigung von 2 Monaten bei Hilfsmitteln zum
Behinderungsausgleich möglich. Der ist gar nicht ganz so deutlich definiert…
Bei Ablehnung der Kostenübernahme kann man Widerspruch einlegen bzw. klagen…
Nützliche Links und eine Tabelle finden Sie im Dokument. Bitte klicken Sie hier
Der 27. Januar ist ein Tag des Gedenkens und Mahnens. So gedenken wir heute all der Opfer des Nationalsozialismus im Rahmen der „Euthanasie“ und Zwangssterilisation und legen einen Kranz an der Gedenkstätte T4 in Berlin nieder. Solche Taten dürfen nicht vergessen werden oder sich wiederholen! Hintergründe über die Aktion T4.
Auf der Grundlage des „Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ vom 14. Juli 1933 wurde die Zwangssterilisation im Deutschen Reich für „angeborenen Schwachsinn“, „Schizophrenie“, „zirkuläres (manisch-depressives) Irresein“, „erbliche Fallsucht“, „erblichen Beitstanz (Huntingtonsche Chorea)“, „erbliche Blindheit“, „erbliche Taubheit“, bei „schwerer erblicher körperlicher Mißbildung“ (Artikel 2 §1) sowie bei „schwerem Alkoholismus“ (Artikel 3 §1) ermöglicht.2 Die Rechtfertigung dieser Eingriffe ging auf das eugenische Gedankengut des beginnenden 20. Jahrhunderts zurück. 34 Das Ermorden von Kranken im Nationalsozialismus bezog sich auf drei verschiedene Aktionen: So gab es die „Kinder-Euthanasie“ von 1939 bis 1945, die Aktion T4 (1940 – 1941) und die „dezentrale Euthanasie“ von 1942 – 1945.5 Im Rahmen der „Kinder-Euthanasie“ sollten ab August 1939 Kinder mit geistiger oder körperlicher Behinderung an den „Reichsausschuss zur wissenschaftlichen Erfassung erb- und anlagebedingter schwerer Leiden“ gemeldet werden. Anschließend wurden die Betroffenen in den sogenannten „Kinderfachabteilungen“ durch Medikamentenüberdosierung oder Nahrungsentzug ermordet. Dies betraf ca. 5 000 Kinder.6
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Liebe Ärzt:innen und liebe Therapeut:innen,
Barrierefreiheit zu und in ärztlichen und psychotherapeutischen Praxen stellt nach wie vor ein
großes Problem in Deutschland dar.
So gelten einem Artikel des Deutschen Ärzteblattes zufolge nur bundesweit 26% der Praxen als
barrierefrei und 29% als begrenzt
barrierefrei. (https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/143163/Behindertenbeauftragte-Arztpraxenmuessen-barrierefrei-werden)
Manche Formen der Behinderung sind jedoch weitaus weniger berücksichtigt.
(https://www.stiftung-gesundheit.de/studien/analyse-versorgungslandschaft/barrierefreiheit/)
Somit ist für Menschen mit Behinderung das Recht auf freie Arztwahl trotz der Verpflichtungen der
Staaten nach UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) erheblich eingeschränkt.
Um Probleme bei der Umsetzung von Barrierefreiheit oder -armut zu ermitteln und gemeinsam
Lösungsvorschläge an die politischen Akteur:innen zu entwickeln, sind wir auch auf Ihre
Erfahrungen angewiesen.
Vielleicht haben Sie sogar darüber nachgedacht, Ihre Praxis barrierefrei oder-ärmer zu gestalten.
Was erschwert Ihnen aber die konkrete Umsetzung? Was müsste verbessert werden, um Sie neben
zahlreichen anderen Herausforderungen im Praxisalltag zu unterstützen?
Wir freuen uns über Ihre Rückmeldungen an: kontakt@abid-ev.de
Um Nachteile gering zu halten, können Menschen mit Behinderung ihre Behinderung bzw.
Schwerbehinderung (ab einem Grad der Behinderung von 50) nach Sozialgesetzbuch IX
anerkennen lassen.
Hierzu stellt man in der Regel einen Antrag beim jeweiligen Versorgungsamt des
Bundeslandes über ein vorgegebenes Formular. Zusätzlich kann man möglichst genau die
Einschränkungen im alltäglichen, beruflichen und gesellschaftlichen Leben als Anlage
neben ärztlichen Befunden, Briefen oder Verordnungen einreichen. Es lohnt sich oft,
möglichst genau – vielleicht mit einem Zettel bewaffnet – die eigenen Einschränkungen
über mehrere Tage zu notieren.
Grade der Behinderung und Merkzeichen
Zu den einzelnen Graden der Behinderung und den zusätzlich ggf. zu beantragenden
Merkzeichen findet man eine Übersicht beispielsweise beim VdK:
https://www.vdk.de/aktuelles/tipp/grad-der-behinderung-gdb/ Dort kann man sich auch
beraten lassen.
Ebenfalls hat das Informationsportal rehadat Informationen zusammengestellt:
https://www.rehadat.de/lexikon/Lex-Grad-der-Behinderung-GdB/
Ablauf der Anerkennung
Nach einer oft längeren Bearbeitungszeit erhalten Betroffene bzw. deren Betreuende/
Bevollmächtigte einen Bescheid. Gegen diesen kann man Widerspruch binnen einer
vorgegebenen Frist bei empfundener unzureichenden Berücksichtigung des
Krankheitszustandes einlegen. Hierfür lohnt es sich, für eine ausführliche Begründung des
Widerspruchs das ggf. zugrunde liegende Gutachten anzufordern, um besser inhaltlich zu
argumentieren.
Eine Zusammenschau über Fristen und häufige Fragen gibt es hier: https://www.einfachteilhaben.de/DE/AS/Ratgeber/01_Schwerbehindertenausweis/
Schwerbehindertenausweis_node.html
Eine Zusammenfassung mit Tipps zum gesamten Prozedere gibt es hier:
https://www.einfach-teilhaben.de/DE/AS/Ratgeber/01_Schwerbehindertenausweis/Schwerbehindertenausweis_node.html
Neuregelungen 2024
• Zur leichteren Teilhabe am Arbeitsleben gilt eine Quote je nach
Unternehmensgröße für die Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung.
Bei Nicht Erfüllen wird eine Schwerbehindertenabgabe fällig. Diese wird zum
01.01.2024 erhöht: https://www.informationsportal.de/schwerbehindertenabgabeneue-teurere-stufe-wird-eingefuehrt/
https://www.tk.de/firmenkunden/service/fachthemen/jahreswechsel/schwerbehindertenanzeige-bis-31-03-2079088?tkcm=ab
• Nach einem Urteil des 9. Bundessozialgerichts vom März 2023 zählt für die
Anerkennung des Merkzeichens aG die Gehfähigkeit im öffentlichen Raum. Die
häusliche Situation ist somit unerheblich.
https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2023/2023_09.html
Beim Stammtisch am 16.11.2023 ging es diesmal um Barrierefreiheit von ärztlichen (und
psychotherapeutischen) Praxen.
Unser Gast, Herr Engelmann, von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) nahm
sich im Anschluss an eine kurze Vorstellung zu Tätigkeiten der KBV und geplante Projekte
vor allem zur Erhöhung der Transparenz Zeit für unsere Fragen, Probleme und
Forderungen.
Noch immer sind viel zu wenig ärztliche Praxen bundesweit barrierefrei oder auch nur –
barrierearm.
Für einzelne fachärztliche Bereiche fehlen teilweise in Landkreisen wie für die
Gynäkologie komplett barrierefreie Praxen. Dies schränkt aus unser Sicht das
Menschenrecht auf freie Arztwahl, aber auch einfach ausreichende medizinische
Versorgung erheblich ein.
Maßnahmen zur Verbesserung der Transparenz bei den bisherigen Selbstangaben der
Praxen begrüßen wir sehr. Hierbei regten wir an, Betroffene bei der Prüfung von dem
Erfüllen von Merkmalen beispielsweise in Form eines Gremiums (bisher nur
Selbstauskunft der Praxisinhabenden) miteinzubeziehen. Teilweise sei beispielsweise der
Zugang zur Praxis zwar barrierefrei, aber die sanitären Einrichtungen nicht mehr. Es
wurden auch vorab unterstützend von der Studierendengruppe NEMO Beispiele bei
Sehbeeinträchtigung durch fehlende Anpassung von Praxisschildern oder Schriftgrößen in
Formularen eingebracht.
Betroffene teilten Diskriminierungserfahrungen. Manche Behandelnde lehnten sie aus
Angst vor Mehraufwand wegen der Behinderung als Patient:innen ab oder hätten kein
Verständnis für zum Beispiel Höreinschränkungen. Daher ist die Etablierung einer
Beschwerdestelle für Barrierefreiheit und Diskriminierung notwendig.
Darüber hinaus sollte die Barrierefreiheit bei der Terminvergabe beispielsweise über den
Terminservice der Krankenkassen nach Schulung für die Mitarbeitenden berücksichtigt
werden.
Für eine Erhöhung der Transparenz ist es zudem essentiell, Barrierefreiheit nicht nur
bundesweit prozentual zu erfassen, sondern nach einzelnen Merkmalen der Behinderung,
Fachrichtungen und regionaler Verteilung. Dies muss frei zugänglich geschehen.
Unterstützende Internetseiten bei der Suche einer barrierefreien Arztpraxis wie von den
Kassenärztlichen Vereinigungen sollten barrierefrei für alle Arten von Behinderung (auch
Sehbeeinträchtigung) oder unterwegs technisch barrierefrei als App verfügbar sein.
Neben aller Verbesserung der Transparenz reicht unser Meinung jedoch schlichtweg die
Zahl barrierefreier und -armer Praxen nicht aus. Hier wurde von uns die Berücksichtigung
bereits bei der Zulassung angeregt. Bestimmte Quoten an barrierefreien Praxen für die
einzelnen Fachbereiche müssten festgelegt und erfüllt werden. Zudem sollten
Praxisinhabende finanzielle Unterstützung für Umbauten oder auch Zuschläge bei
Behandlung von Menschen mit Einschränkungen erhalten. Auch Sanktionen bei
Diskriminierung oder nicht Erfüllen wurden diskutiert. Überbrückend und für bestimmte
Krankheitsbilder wurde des Weiteren die Telemedizin vorgeschlagen.
Zuletzt wurde ausgiebig die Notwendigkeit der Sensibilisierung von Behandelnden
generell im Umgang mit Menschen mit Behinderung erörtert. So wird noch ein
Fortbildungsbedarf gesehen. Dies könnte in Zusammenarbeit mit den Ärzte- und
Psychotherapeut:innenkammern realisiert werden. Positiv empfinde man einige Beispiele,
bei denen Behandelnde selbstständig sich für die Rechte von Menschen mit
Behinderungen einsetzten oder den Online-Fortbildungsbeitrag im KV-Portal.
Folgende Themen möchte ich dabei aufgreifen:
1. Zugang ohne Barrieren zu ambulanten und stationären Gesundheitseinrichtungen
Aktuell vertrete ich Sie hierfür in Vernetzungsgesprächen mit der AG barrierefreie
Arztpraxen und der Gruppe Medizinstudierender mit chronischer Erkrankung/
Behinderung NEMO.
Außerdem sind Sie ganz herzlich zum Stammtisch am 16.11. um 18 Uhr
eingeladen. Dort werden wir einen Referenten der Kassenärztlichen
Bundesvereinigung zu Gast haben.
2. Berücksichtigung von Besonderheiten bei der Behandlung von Menschen mit
Behinderung.
Unter dieser Rubrik soll die Hilfsmittelversorgung durch Schulung von
medizinischem Fachpersonal und Vernetzung mit gesundheitspolitischen
Akteur:innen verbessert werden.
3. Schutz vor Gewalt von vulnerablen Gruppen
Etwa jede dritte Frau erlebt der Weltgesundheitsorganisation zufolge körperliche
bzw. sexuelle Gewalt oder häusliche Gewalt weltweit.(1,2) Auch Männer können
betroffen sein.(3)
Weibliche Personen mit Behinderung sind 2- 3mal häufiger Opfer.(4,5)
Daher möchte ich mit Opferschutzverbänden in Kontakt treten, um für das Thema
unter Ersthelfenden beispielsweise im Gesundheitssystem zu sensibilisieren,
Hilfsangebote barrierefrei zusammenzustellen und gesellschaftlich speziell über die
Situation von Menschen mit Behinderung aufzuklären.
- (1) World Health Organization (WHO). Violence against Women. (Zugriff Juli 23
2023; https://www.who.int/news-room/fact-sheets/detail/violence-against-women)
(2) United Nations. Examining Domestic Violence Around the World: The Cost of
Doing Nothing. (Zugriff Juli 23 2023;
https://www.un.org/en/academic-impact/examining-domestic-violence-around-worldcost-doing-nothing)
(3) Kolbe V., Büttner A. Domestic Violence Against Men—Prevalence and Risk
Factors. Dtsch Arztebl Int. 2020 Aug; 117(31-32): 534–541.
(4) Bundesministerium für Familie, Frauen, Senioren und Jugend. Formen der
Gewalt erkennen. (Zugriff Juli 22 2023;
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/gleichstellung/frauen-vor-gewalt-schuetzen/
haeusliche-gewalt)
(5) Bundeskriminalamt. Hilflose Personen wegen Behinderung (Körperlich/ geistig)
oder Gebrechlichkeit/ Krankheit/ Verletzung. Bundeskriminalamt. Häusliche Gewalt
– Bundeslagebild 2022; Wiesbaden 2023:25.
4. Förderung der Inklusion im Arbeitsleben
In diesem Bereich soll es um das Sichtbarmachen von Menschen mit Behinderung
auf dem Arbeitsmarkt, Hürden und die Verbesserung der Inklusion auf dem
allgemeinen Arbeitsmarkt, aber auch in den Werkstätten gehen.
5. Ausbau der Inklusion im Schulalltag
Themen sollen die Inklusion in die allgemeine Gesellschaft ab der Kindheit mit ihren
Herausforderungen sowie die Schaffung eines besseren Bewusstseins für
Behinderung durch z.B. Aufnahme in Lehrformate sein.
6. Abbau der Diskriminierung als belastender Faktor in der Krankheitsverarbeitung
Unter dieser Rubrik möchten wir uns der Diskriminierung durch unsere
Erkrankungen und Behinderung widmen, indem wir Aufklärungsmaterial erstellen
und Hilfsangebote zusammenstellen.
7. Alles rund um Pflege bei Krankheit
In diesem Bereich soll es um Themen rund um Pflege wie
Informationsmöglichkeiten zu Pflegeformen, Schulung für die Besonderheiten bei
Behinderungen im Gesundheitssystem und Aufklärung über Zeichen der Gewalt in
Pflegebeziehungen gehen.
8. Einfacher Zugang in der medizinischen Versorgung Geflüchteter mit Behinderung
Wir möchten uns für einen leichten Zugang zu medizinischer Versorgung und die
Hilfsmittelversorgung für Geflüchtete mit Behinderung einsetzen.
9. Barrierefreie Unterstützung bei Beantragung von Anerkennung einer
Schwerbehinderung oder eines Pflegegrades
Hier wird es um die Erleichterung der Antragstellung und Verbesserung der
Anerkennung durch die Behörden gehen.
10. Gemeinsam gegen soziale Isolation durch Behinderung
Wir möchten Wege aus der Isolation durch Behinderung anregen.
Gerne können Sie mir eine E-Mail schreiben, wenn Sie weitere Ideen oder Anregungen zu
den Themen haben: julia.augustin@abid-ev.de
Sollten Sie darüber hinaus Interesse daran haben, sich aktiv an der Vernetzungsarbeit
oder an der Erstellung von Informationsmaterial zu beteiligen, freue ich mich ebenfalls auf
Ihre Nachricht.
Julia Augustin
Folgende Themen möchten wir dabei aufgreifen:
1. Zugang ohne Barrieren zu ambulanten und stationären Gesundheitseinrichtungen
Aktuell vertreten wir Sie hierfür in Vernetzungsgesprächen mit der AG barrierefreie
Arztpraxen und der Gruppe Medizinstudierender mit chronischer Erkrankung/
Behinderung NEMO.
Außerdem sind Sie ganz herzlich zum Stammtisch am 16.11. um 18 Uhr
eingeladen. Dort werden wir einen Referenten der Kassenärztlichen
Bundesvereinigung zu Gast haben.
Nach der Auftaktveranstaltung zur gemeinsamen Erarbeitung des im Koalitionsvertrag
vereinbarten Aktionsplans für ein diverses, inklusives und barrierefreies
Gesundheitswesen haben wir bis zum 15.12.2023 die Möglichkeit, zu folgenden
Handlungsfeldern Ideen einzubringen:
Handlungsfeld I – Barrierefreie und inklusive Gesundheitsversorgung
• Handlungsfeld II – Barrierefreiheit in der Langzeitpflege
• Handlungsfeld III – Inklusive Prävention
• Handlungsfeld IV – Inklusion durch Digitalisierung
• Handlungsfeld V – Diversität im Gesundheitswesen
Haben Sie dazu Anregungen, schreiben Sie gerne eine E-Mail an julia.augustin@abidev.de
*
Aufgrund der Überlastung deutscher ärztlicher Praxen hat die Kassenärztliche
Bundesvereinigung (KBV) eine Aktionswebsite gestartet, auf der Bürger:innen ihre
Bundestagsabgeordneten über den Missstand informieren können:
https://www.praxenkollaps.info/
2. Berücksichtigung von Besonderheiten bei der Behandlung von Menschen mit
Behinderung
Unter dieser Rubrik soll die Hilfsmittelversorgung durch Schulung von
medizinischem Fachpersonal und Vernetzung mit gesundheitspolitischen
Akteur:innen verbessert werden.
Am 7.11. fand die online-Diskussion der gematik zur elektronischen Patient:innenakte
statt. Auch bei Projekten der Digitalisierung müssen aus unser Sicht Barrierefreiheit,
einfache Einsicht in gespeicherte Daten und vorherige verständliche Aufklärung über
Optionen – genauso in leichter Sprache – gewährleistet sein. Genau muss zuvor zudem
der spezifische Rahmen der Datennutzung festgelegt werden. Dabei ist die Wahrung des
Datenschutzes essentiell.
*
Am 23.10.2023 fand zudem das Transferforum Pflege und Seelsorge des
Transfernetzwerk Soziale Innovation online statt. Zunächst wurden die mehr als 40
Teilnehmenden von den vier Vortragenden über die Bedeutung und Probleme der
Schnittstelle zwischen katholischer Seelsorge und Pflege informiert. Im Anschluss blieb
Zeit für Fragen. Leider konnte nicht auf spezielle Anliegen wie die besonderen Bedürfnisse
bei Menschen mit Behinderungen oder die Barrierefreiheit eingegangen werden. Eine
spezielle Seelsorge für Menschen mit Behinderungen bieten aber für die Unterstützung in
der Krankheitsbewältigung beispielsweise die Erzbistümer auf ihren Internetseiten an, wie
beispielsweise das Erzbistum Berlin: https://www.erzbistumberlin.de/hilfe/menschen-mitbehinderung/. Regional werden auch von anderen Konfession Seelsorgeangebote zur
Verfügung gestellt (z.B. MUSE e.V. Wiesbaden: https://www.wiesbaden.de/leben-inwiesbaden/gesellschaft/migration-integration/content/islamische-seelsorge.php) oder von
der Evangelischen Kirche in Deutschland: https://www.ekd.de/Seelsorgebereiche19546.htm.
3. Schutz vor Gewalt von vulnerablen Gruppen
Etwa jede dritte Frau erlebt der Weltgesundheitsorganisation zufolge körperliche
bzw. sexuelle Gewalt oder häusliche Gewalt weltweit.(1,2) Auch Männer können
betroffen sein.(3)
Weibliche Personen mit Behinderung sind 2- 3mal häufiger Opfer.(4,5)
Daher möchten wir mit Opferschutzverbänden in Kontakt treten, um für das Thema
unter Ersthelfenden beispielsweise im Gesundheitssystem zu sensibilisieren,
Hilfsangebote barrierefrei zusammenzustellen und gesellschaftlich speziell über die
Situation von Menschen mit Behinderung aufzuklären.
(1) World Health Organization (WHO). Violence against Women. (Zugriff Juli 23
2023; https://www.who.int/news-room/fact-sheets/detail/violence-against-women)
(2) United Nations. Examining Domestic Violence Around the World: The Cost of
Doing Nothing. (Zugriff Juli 23 2023;
https://www.un.org/en/academic-impact/examining-domestic-violence-around-worldcost-doing-nothing)
(3) Kolbe V., Büttner A. Domestic Violence Against Men—Prevalence and Risk
Factors. Dtsch Arztebl Int. 2020 Aug; 117(31-32): 534–541.
(4) Bundesministerium für Familie, Frauen, Senioren und Jugend. Formen der
Gewalt erkennen. (Zugriff Juli 22 2023;
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/gleichstellung/frauen-vor-gewalt-schuetzen/
haeusliche-gewalt)
(5) Bundeskriminalamt. Hilflose Personen wegen Behinderung (Körperlich/ geistig)
oder Gebrechlichkeit/ Krankheit/ Verletzung. Bundeskriminalamt. Häusliche Gewalt
– Bundeslagebild 2022; Wiesbaden 2023:25.
Der Parietätische Wohlfahrtsverband hat einen Leitfaden entwickelt: https://www.derparitaetische.de/fileadmin/user_upload/gewaltschutz-2023_web.pdf
4. Förderung der Inklusion im Arbeitsleben
In diesem Bereich soll es um das Sichtbarmachen von Menschen mit Behinderung
auf dem Arbeitsmarkt, Hürden und die Verbesserung der Inklusion auf dem
allgemeinen Arbeitsmarkt, aber auch in den Werkstätten gehen.
Bis zum 31.10. haben wir uns im online- Diskussionsforum Rehabilitations- und
Teilhaberecht auf www.reha-recht.de zum Thema Inklusion von Menschen mit kognitiven
und psychischen Beeinträchtigungen beteiligt. Die Diskussionsbeiträge werden nun von
den Veranstaltenden zusammengefasst und demnächst veröffentlicht.
5. Ausbau der Inklusion im Schulalltag
Themen sollen die Inklusion in die allgemeine Gesellschaft ab der Kindheit mit ihren
Herausforderungen sowie die Schaffung eines besseren Bewusstseins für
Behinderung durch z.B. Aufnahme in Lehrformate oder Ausweitung der Ausbildung
von unterstützenden Sonderpädagog:innen sein.
6. Abbau der Diskriminierung als belastender Faktor in der Krankheitsverarbeitung
Unter dieser Rubrik möchten wir uns der Diskriminierung durch unsere
Erkrankungen und Behinderung widmen, indem wir Aufklärungsmaterial erstellen
und Hilfsangebote zusammenstellen.
7. Alles rund um Pflege bei Krankheit
In diesem Bereich soll es um Themen rund um Pflege wie
Informationsmöglichkeiten zu Pflegeformen, Schulung für die Besonderheiten bei
Behinderungen im Gesundheitssystem und Aufklärung über Zeichen der Gewalt in
Pflegebeziehungen gehen.
8. Einfacher Zugang in der medizinischen Versorgung Geflüchteter mit Behinderung oder
wohnungslose Menschen
Wir möchten uns für einen leichten Zugang zu medizinischer Versorgung und die
Hilfsmittelversorgung für Geflüchtete mit Behinderung oder wohnungslose
Menschen einsetzen.
9. Barrierefreie Unterstützung bei Beantragung von Anerkennung einer
Schwerbehinderung oder eines Pflegegrades
Hier wird es um die Erleichterung der Antragstellung und Verbesserung der
Anerkennung durch die Behörden gehen.
10. Gemeinsam gegen soziale Isolation durch Behinderung
Wir möchten Wege aus der Isolation durch Behinderung anregen.
Wenn Sie weitere Ideen oder Anregungen zu den Themen haben, können Sie eine E-Mail
schreiben an: julia.augustin@abid-ev.de
Sollten Sie darüber hinaus Interesse daran haben, sich aktiv an der Vernetzungsarbeit
oder an der Erstellung von Informationsmaterial der Selbsthilfe zu beteiligen, freuen wir
uns ebenfalls auf Ihre Nachricht.