Hiermit beantrage(n) ich/wir
Beitragsordnung
(beschlossen auf dem 20. Verbandstag am 21. April 2018, gültig ab 01.01.2019)
1. Die Festlegung der Mitgliedsbeiträge erfolgt satzungsgemäß durch den Verbandstag.
Der Beitrag beträgt:
a) Für natürliche Personen (Einzelmitglieder) 4 Euro/Monat = 48 Euro/Jahr. Eine
Reduzierung bzw. eine Beitragsfreistellung kann auf Antrag durch denVorstand
gewährt werden;
b) für eingetragene Vereine mit anerkannter Gemeinnützigkeit 0,50 Euro/Quartal = 2
Euro/Jahr je ordentlichem Mitglied;
c) für (natürliche) Fördermitglieder mindestens 4 Euro/Monat = 48 Euro/Jahr;
d) für weitere Fördermitglieder (juristische Personen) je nach Größe und
Vereinbarung mit dem Vorstand mindestens 200 Euro/Jahr.
2. Fälligkeit / Kassierung der Beiträge
Der Jahresbeitrag nach Buchstabe a), c) und d) erfolgt bis zum 28. Februar des
jeweiligen Geschäftsjahres. Eine monatliche oder quartalsweise Zahlung kann
vereinbart werden. Bei Beginn einer Mitgliedschaft in einem laufenden Geschäftsjahr ist
der Beitrag nur anteilig, aufgerundet auf den vollen Monat, fällig.
Die Beiträge nach Buchstabe b) werden zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und
15. November des jeweiligen Geschäftsjahres fällig und sind anhand der
Mitgliederzahlen zu belegen.
3. Der Mitgliedsbeitrag ist eine Bringe Pflicht und kann von jedem Mitglied direkt auf das
Geschäftskonto des ABiD e.V.
,
bei der Bank für Sozialwirtschaft eingezahlt werden.
4. Für die ordnungsgemäße Kassierung ist der/die Schatzmeister/in bzw. im Auftrag die
Geschäftsstelle verantwortlich.
5. Zahlt ein Mitglied trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung keine Beiträge und beträgt
der Beitragsrückstand mehr als sechs Monate, so kann das Mitglied oder
Fördermitglied nach § 5 der Satzung ausgeschlossen werden.
Allgemeiner Behindertenverband in Deutschland „Für Selbstbestimmung und Würde“ e.V. (ABiD)
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