ABiD bemängelt das Gesetz zur Stabilisierung der GKV-Finanzen als zu einseitig
Sozialberater: „Es fehlt am Willen, tatsächliche Reformen anzugehen!“
Der Allgemeine Behindertenverband in Deutschland e.V. bemängelt den vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf zur Finanzstabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) als einseitig und unzureichend. Wie der ABiD-Sozialberater Dennis Riehle erklärt, setze die Regierung zu stark auf die Erhöhung der Zusatzbeiträge und belaste damit vor allem die Versicherten: „Es ist ein überaus bedenkliches und gleichsam bemerkenswertes Signal, dass die Beiträge zur Krankenkasse nun stringent auf ein Fünftel des Bruttolohns zugehen und damit in Zeiten von teuren Lebensmitteln, steigenden Mieten und kaum noch bezahlbaren Energiepreisen eine weitere, enorme Belastung darstellen“.
Riehle kritisiert vor allem, dass es an Strukturreformen in der GKV fehlt: „Hier wurde zwar ein großer Wurf angekündigt, herausgekommen ist aber lediglich der allein reaktive Versuch, die aus dem Ruder laufenden Gesundheitskosten mit einfallslosen Maßnahmen einzufangen. Und gerade behinderte Menschen leiden unter den nun wieder stark steigenden Beiträgen, weil sie zusätzlich Ausgaben für rezeptfreie Medikamente, nicht subventionierte Hilfsmittel oder Vorsorgeuntersuchungen aufbringen und im Vergleich zur restlichen Bevölkerung ohnehin hohe Aufwände für ihre Gesundheit aus der eigenen Tasche begleichen müssen. Damit trifft sie die geplante Anhebung des Zusatzbeitrages um 0,3 % überproportional“, erklärt Riehle und fragt nach durchgreifenden Maßnahmen, um die GKV zu konsolidieren.
„Warum werden die Pandemie-Gewinner – insbesondere Pharmaunternehmen – bei uns nicht stärker zur Kasse gebeten, um in schwierigen Zeiten Verantwortung zu übernehmen? Stattdessen liegt der Großteil der Last bei Versicherten und dem Steuerzahler“, so Riehle – und ergänzt: „Es gäbe doch zahlreiche Ansätze für eine bessere Ausstattung der GKV, allerdings blockiert hierbei vor allem die FDP. Auf dem Weg zu einer Zusammenführung gesetzlich und privat Versicherter zu einer gemeinsamen Bürgerkasse wäre es ein erster Schritt gewesen, die Beitragsbemessungs- und Versicherungspflichtgrenze anzuheben“. Riehle vermisst im Entwurf von Gesundheitsminister Lauterbach zudem einen Vorschlag zum Abbau von Bürokratie im Krankenkassenwesen, verstärkte Ansätze zu telemedizinischen Pilotprojekten und Anreize zur Vermeidung von etwaigen Doppeluntersuchungen. „Gleichermaßen müsste der Wettbewerb gesteigert werden, um Medikamentenkosten senken zu können und eine sektorenübergreifende Versorgung angestrebt werden, effiziente Mischformen der ambulanten und stationären Präsenz – beispielsweise durch den vermehrten Ausbau von Medizinischen Versorgungszentren und niederschwelligen wie aufsuchenden Krankendiensten in der Peripherie. Und nicht zuletzt braucht es gerade im Blick auf zusätzliche Leistungen der GKV, die nicht wissenschaftlich belegt werden konnten – zum Beispiel homöopathische Behandlung – ein kritisches Aufräumen des Leistungskatalogs. Leider kann ich in all diesen Punkten keine ernsthaften Bemühungen der ‚Ampel‘ erkennen, statt auf bloße Beitragserhöhung endlich Umwälzungen im System vorzunehmen“, so Riehle.