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Aktion Mensch: Inklusionsbarometer Mobilität

Quelle: Rehadat
Die Aktion Mensch hat die erste umfassende Studie zum Stand der inklusiven
Mobilität in Deutschland vorgelegt. Für die Studie wurden sechs Dimensionen von
Mobilität beleuchtet: Verfügbarkeit, Zugänglichkeit, Zeit und Kosten, Soziale Aspekte,
Nachhaltigkeit und Digitalisierung.
Ausgewählte Ergebnisse
Für Menschen mit Beeinträchtigung ist Mobilität in Deutschland immer noch stark
eingeschränkt. Sie haben weniger oder schlechtere Möglichkeiten, sich von einem
Ort zum anderen zu bewegen, als Menschen ohne Beeinträchtigung.
Nur ein Viertel der Menschen mit Beeinträchtigung auf dem Land findet die Taktung
der öffentlichen Verkehrsmittel gut.
Menschen mit Beeinträchtigung nehmen viel häufiger wahr, dass Aufzüge und
Rolltreppen nicht funktionieren.
Jede*r Vierte mit Beeinträchtigung empfindet den Zeitaufwand für Wege als zu hoch.
Nur die Hälfte der Autofahrenden mit Beeinträchtigung findet ausreichend
barrierefreie Parkplätze.
Nur die Hälfte der Deutschen versteht Hinweisschilder oder Durchsagen im
öffentlichen Verkehr.
Jede*r Fünfte mit Beeinträchtigung kann sich den Weg zu Freizeitaktivitäten nicht
leisten.
Menschen mit Beeinträchtigung sind häufiger als Menschen ohne Beeinträchtigung
durch kurze Ampelphasen eingeschränkt.
Menschen mit Beeinträchtigung verlassen seltener das Haus, Behörden und Ärzte
suchen sie jedoch häufiger auf.
Jeder dritte Mensch mit Beeinträchtigung traut es sich manchmal nicht zu,
selbstständig unterwegs zu sein.
Menschen mit Beeinträchtigung sind weniger gerne unterwegs als Menschen ohne
Beeinträchtigung.
Datenquelle
Inklusionsbarometer Mobilität
Methodik
Veröffentlicht: November 2022
Befragungszeitraum: März 2022
Für das Inklusionsbarometer Mobilität führte das Marktforschungsinstitut Ipsos im März 2022
eine repräsentative Online-Befragung durch. Dazu befragte es 1.000 in Deutschland lebende
Menschen mit Beeinträchtigung und 500 Menschen ohne Beeinträchtigung ab 16 Jahren.
Die Befragten mit Beeinträchtigung hatten laut Selbstauskunft Beeinträchtigung(en)

gemäß ICF-Kriterien, der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung
und Gesundheit.
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Die Weiterbildung wird im Rahmen der Selbsthilfeförderung nach § 20 c Sozialgesetzbuch V finanziert durch den BKK Dachverband .