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Behinderte Menschen dürfen nicht benachteiligt werden Das Bundesverfassungsgericht äußert sich zur Triage.

Behinderte Menschen dürfen nicht benachteiligt werden
Das Bundesverfassungsgericht äußert sich zur Triage
Volle Krankenhäuser, knappe Intensivbetten, Ärzte, die entgegen ihrem hypokratischen Eid sich
entscheiden müssen, wem sie das Leben retten und wem nicht. Das ist die Situation in einer
Pandemie, wenn sie nicht mehr unter Kontrolle gehalten werden kann.
Menschen mit Behinderungen haben meist eine längere Verweildauer in den Krankenhäusern, weil
ihre Behandlung langwieriger ist. In dieser Zeit könnten andere Menschen gerettet werden. So
argumentieren die Befürworter der Triage. Aber es gibt den Verfassungsgrundsatz: Kein Mensch darf
wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Schon gar nicht, wenn es um das Leben geht.
Deshalb begrüßt der Allgemeine Behindertenverband in Deutschland (ABiD) die Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts, eine gesetzliche Regelung zu treffen, die diese Benachteiligung
ausschließt. Jetzt sind die Abgeordneten des Bundestages gefordert, so schnell wie möglich eine
Gesetzesvorlage auszuarbeiten und vorzulegen. Die vierte Welle ist im vollen Gange und wir haben
keine Zeit. Deshalb fordert der ABiD die Bundestagsabgeordneten aller Parteien auf, schnell zu
handeln und die Betroffenenverbände in die Ausarbeitung einzubeziehen.

Interview anfragen unter Marcus Graubner und Siegurd Seifert.

Marcus Graupner
Vorsitzender des Allgemeinen Behindertenverbandes in Deutschland

https://www.abid-ev.de/wp-content/uploads/Behinderte-Menschen-dürfen-nicht-benachteiligt-werden-0.pdf

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Die Weiterbildung wird im Rahmen der Selbsthilfeförderung nach § 20 c Sozialgesetzbuch V finanziert durch den BKK Dachverband .