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Bürgergeld wird besonders behinderten Menschen überproportional zugutekommen!

ABiD-Sozialberater: „Es gibt weitaus schlimmere Dammbrüche in der Gesellschaftspolitik“

Chronisch kranke und behinderte Menschen machen einen großen Teil der Bezieher von „Hartz IV“-Leistungen aus, die ab dem kommenden Jahr das neue Bürgergeld erhalten sollen. Daher wird dieser Personenkreis besonders von der Reform der „Ampel“-Koalition profitieren, was aus Sicht des Sozialberaters des Allgemeinen Behindertenverbandes in Deutschland, Dennis Riehle, auch durchaus gerechtfertigt sei: „Ich verstehe die dramatischen Appelle von der Opposition und den Arbeitgebern überhaupt nicht, denn auch die künftige Grundsicherung für Arbeitsuchende wird nicht bedingungslos sein und kann weder in der Höhe, noch in der Art mit einem Arbeitseinkommen gleichgestellt oder verglichen werden. Denn auch das Bürgergeld fordert die Menschen. Allerdings unter einem vollständigen Paradigmenwechsel: Es ist ein neues pädagogisches Verständnis, das nicht der Logik folgt, wonach Strafen motivieren. Viel eher wird sie von der Überzeugung getragen, dass eine individuelle Hilfestellung in der jeweiligen Lebenslage am ehesten aktiviert und ermutigt. Nicht die ständige Sanktionsandrohung fördert. Vielmehr ist es eine Atmosphäre des Respekts, des Vertrauens und der Wertschätzung, die durch gemeinsame Übereinkünfte über Ziele und Wege zur Rückkehr in den Arbeitsmarkt wird beitragen können“, so Riehle.

„Bedingungslosigkeit liegt insofern schon nicht vor, weil dem Bezug von Leistungen weiterhin Voraussetzungen und Erfordernisse zugrunde liegen, deren Nichteinhaltung auch künftig zu Kürzungen führen. Es wird ein Klima der Produktivität, Selbstbestimmung und Verwirklichung geschaffen werden, welches die Eingliederung vorantreibt. Denn die bisherige Praxis aus Angst und Einschüchterung hat am Ende Arbeitslosigkeit nur noch zementiert“. ABiD-Sozialberater ist davon überzeugt, dass die Vermittler im ‚Jobcenter‘ bald die Chance haben, auf die persönliche Biografie und Alltagswelt des einzelnen Kunden eingehen zu können und diese als Basis für gelingende Integration in den Beruf zu nutzen. Bisher gab es kaum Platz für das Verständnis von Hintergründen, die zu Arbeitslosigkeit geführt haben. Beispielsweise sind es nicht selten wiederkehrende Phasen von Krankheit, die eine feste Anstellung verhindern und zu häufig wechselnden Arbeitsplätzen führen. Die daraus entstehenden Lücken im Lebenslauf wurden den Klienten bislang sehr nachteilig ausgelegt. Die Bereitschaft zu einem Neuanfang blieb für den Arbeitslosen deshalb oftmals verwehrt, weil es an Flexibilität bei den Ämtern fehlte und die ‚Jobcenter‘ unter Druck gestanden haben, um jeden Preis zu vermitteln und zu qualifizieren, unabhängig davon, wie unsinnig die Maßnahme für den Einzelnen war. Fortan sollten gerade kranke und behinderte Arbeitslose vor allem unter Einbeziehung der Reha-Beratungen bei der Arbeitsagentur, Integrationsämtern und Berufsförderungswerken befähigt und in der Persönlichkeitsentwicklung bestärkt werden, damit sie Behinderung und Beruf unter einen Hut bekommen“.

Riehle führt weiter aus: „Der Mensch soll wieder Individuum und nicht länger Fallzahl sein. Wer solch ein Umdenken als ‚Sozialismus‘ brandmarkt und Unfrieden befürchtet, sollte wissen, dass wir gesellschaftspolitisch vor deutlich schlimmeren Dammbrüchen stehen und keine Gefahr darin besteht, dass das Bürgergeld Arbeitslosigkeit mehr belohnt als das morgendliche Aufstehen und den Gang zum Beruf. Zweifelsohne: Es muss das Gebot des Abstands zwischen Bürgergeld und Lohn sichergestellt sein. Dazu bedarf es einer kontinuierlichen Anhebung der Mindestbezahlung, auch in Teilzeit- und Minijobs, was angesichts der Inflation ohnehin geboten ist. Der Grundtenor, als gäbe es in Deutschland eine Masse an Personen, die auf Kosten der Steuerzahler und Allgemeinheit lebt und in der Hängematte ein Luxusdasein zu fristen bereit sei, ist populistisch. Arbeit gibt Lebenssinn. Daher strebt auch die übergroße Zahl der Menschen ohne Job zurück in die Arbeitswelt. Solange ihnen diese aber verwehrt ist, steht ihnen ein grundgesetzlich garantiertes Existenzminimum zur Wahrung ihrer Würde zu, das auch die Kritiker des Bürgergeldes akzeptieren müssen“, erklärt Riehle abschließend.

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Die Weiterbildung wird im Rahmen der Selbsthilfeförderung nach § 20 c Sozialgesetzbuch V finanziert durch den BKK Dachverband .