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Höherer Freibetrag beim Wohngeld bei Schwerbehinderung

Schwerbehinderung: Anspruch auf Freibetrag in Höhe von 1.800 Euro beim Wohngeld.

Wohngeld ist ein Zuschuss zur Miete oder für den selbst genutzten Wohnraum im Eigenbesitz. Die Höhe des Wohngeldes richtet sich nach dem verfügbaren Einkommen aller Bewohner eines Haushalts.

Wer schwerbehindert ist, erhält einen Freibetrag von 1.800 Euro Wohngeld auf das anzurechnende Gesamteinkommen. Dies gilt für diejenigen, die einen Grad der Behinderung von 100 haben. Wer einen Wert unter 100 hat, aber pflegebedürftig ist, also häuslich oder stationär gepflegt wird, hat ebenfalls diesen Anspruch. Darunter fällt auch Kurzzeitpflege.

Opfer der Verfolgung durch den Nationalsozialismus und diejenigen, die unter das Bundesentschädigungsgesetz fallen, erhalten einen Freibetrag von 750 Euro auf das anzurechnende Gesamteinkommen.

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Die Weiterbildung wird im Rahmen der Selbsthilfeförderung nach § 20 c Sozialgesetzbuch V finanziert durch den BKK Dachverband .