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Inklusion am Arbeitsplatz: Die Bezahlung von Menschen mit Behinderungen in Werkstätten für behinderte Menschen

Die Inklusion von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsplatz ist ein zentrales Anliegen unserer Gesellschaft. Eine Möglichkeit, die Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen, sind Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM). Diese Einrichtungen bieten Menschen mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen die Möglichkeit, einer Beschäftigung nachzugehen. Neben der Erfüllung sozialer Bedürfnisse steht auch die Frage nach der gerechten Bezahlung im Fokus. In diesem Artikel werfen wir einen Blick auf die Bezahlung von Behinderten als Beschäftigte der WfbM und beleuchten verschiedene Aspekte dieser Thematik.

Werkstätten für behinderte Menschen sind Einrichtungen, in denen Menschen mit Behinderungen einer sinnvollen Beschäftigung nachgehen können. Hierbei werden individuelle Fähigkeiten und Bedürfnisse berücksichtigt, um eine angemessene Tätigkeit zu finden. In vielen Fällen handelt es sich um handwerkliche Arbeiten, Montagearbeiten oder Dienstleistungen. Dabei sollen die Beschäftigten ihre Fähigkeiten weiterentwickeln, soziale Kontakte knüpfen und ein geregeltes Einkommen erzielen.

Die Bezahlung von Menschen mit Behinderungen in Werkstätten für behinderte Menschen erfolgt nach dem Prinzip der Entgeltgestaltung. Hierbei werden verschiedene Faktoren berücksichtigt, wie beispielsweise die Art der Tätigkeit, die erbrachte Leistung, die Qualifikationen des Beschäftigten und die tariflichen Bestimmungen. Das Ziel war es, eine faire und angemessene Entlohnung zu gewährleisten, die den individuellen Möglichkeiten und Bedürfnissen der Beschäftigten gerecht wird.

Trotz der Bemühungen um eine gerechte Bezahlung von Menschen mit Behinderungen in WfbM gibt es auch Kritikpunkte und Herausforderungen. Der ABiD e.V. fordert die Entlohnung in Werkstätten für behinderte Menschen angemessen zu gestalten. Wir fordern eine bessere Vergütung, die den tatsächlichen Wert der erbrachten Arbeit besser widerspiegelt.

Zudem bemängeln wir, dass Menschen mit Behinderungen in Werkstätten oft von staatlichen Transferleistungen wie Sozialhilfe oder Grundsicherung abhängig sind. Dies führt dazu, dass die Bezahlung in der WfbM als Ergänzung zur staatlichen Unterstützung angesehen wird und somit nicht ausreichend ist, um ein eigenständiges Leben zu ermöglichen.

Die Diskussion über die Bezahlung von Behinderten in Werkstätten für behinderte Menschen hat dazu geführt, dass Verbesserungen angestrebt werden. Es werden Forderungen nach einer gerechteren Entlohnung laut, die den individuellen Fähigkeiten und Leistungen besser Rechnung trägt. Zudem wird eine stärkere Berücksichtigung von Mindestlöhnen und tariflichen Regelungen gefordert, um eine faire Bezahlung sicherzustellen.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Förderung von inklusiven Arbeitsplätzen außerhalb der Werkstätten. Durch die Schaffung von Arbeitsmöglichkeiten in regulären Betrieben können Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt am Arbeitsmarkt teilhaben und eine faire Bezahlung erhalten.

Die Bezahlung von Menschen mit Behinderungen in Werkstätten für behinderte Menschen ist ein komplexes Thema, das sowohl positive Entwicklungen als auch Herausforderungen mit sich bringt. Es ist wichtig, kontinuierlich an einer gerechten Entlohnung zu arbeiten, die den individuellen Fähigkeiten und Bedürfnissen gerecht wird. Gleichzeitig sollte der Fokus auf der Schaffung inklusiver Arbeitsplätze außerhalb der Werkstätten liegen, um Menschen mit Behinderungen eine größere Teilhabe am regulären Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Nur durch eine umfassende Inklusion können wir eine gerechte und inklusive Gesellschaft schaffen.

Marcus Graubner
Vorsitzender des ABiD e.V.

Jörg Polster
Pressesprecher

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Die Weiterbildung wird im Rahmen der Selbsthilfeförderung nach § 20 c Sozialgesetzbuch V finanziert durch den BKK Dachverband .