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MMB e.V. fordert…

Petition: Für ein Nachteilsausgleichsgesetz – Soziale Gerechtigkeit und Vorteile für alle Menschen in Deutschland

Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger,

das Leben ist voller Überraschungen, manche davon angenehm, andere können alles verändern – ein Unfall, eine Krankheit oder eine plötzliche Behinderung. Jeder von uns könnte sich morgen in einer solchen Situation wiederfinden.

Doch sind wir auf diese Lebensereignisse wirklich vorbereitet?

Viele glauben, dass unser soziales Netz uns ausreichend schützt. Doch die Realität sieht anders aus: Nach einer schweren Lebenswende stehen viele von uns plötzlich vor einer undurchdringlichen Wand aus bürokratischen Hürden, unzureichender Unterstützung und Einsamkeit. In Deutschland leben derzeit 7,9 Millionen Menschen mit schweren Behinderungen, die meisten aufgrund von Erkrankungen oder Unfällen. Das sind 9,3 % der Gesamtbevölkerung. Wenn man bedenkt, dass hinter jedem dieser Menschen zwei Elternteile oder Kinder stehen, sind insgesamt etwa 23,7 Millionen Menschen direkt von den Herausforderungen des ineffizienten Sozialsystems betroffen. Das entspricht etwa 28,6 % der deutschen Bevölkerung.

Es ist Zeit für Veränderung.

Heinrich Buschmann, Vorsitzender des Vereins Mobil mit Behinderung (MMB e.V.), hat es sich zur Aufgabe gemacht, die gravierenden Lücken in unserem sozialen Sicherungssystem aufzuzeigen und Lösungen zu entwickeln. Sein Vorschlag: Ein Nachteilsausgleichsgesetz, das sicherstellt, dass Menschen mit Behinderungen die Unterstützung erhalten, die sie benötigen, um ein gleichwertiges und selbstbestimmtes Leben führen zu können. Doch dieses Gesetz würde weit über die Unterstützung von Menschen mit Behinderungen hinausreichen und eine grundlegende Veränderung in unserem Sozialsystem bewirken.

Was bedeutet dieses Gesetz für uns alle?

Um zu verdeutlichen, warum ein solches Gesetz so dringend notwendig ist, hat Heinrich Buschmann ein ausführliches Papier verfasst, in dem er die Grundidee und die Vorteile des Nachteilsausgleichsgesetzes anschaulich darlegt und an konkreten Beispielen erläutert. Dieses wichtige Dokument ist auf der Webseite des MMB e.V. verfügbar: Link. Wir laden Sie ein, dieses Papier zu lesen und zu teilen, um das Verständnis und die Unterstützung für unser Anliegen weiter zu stärken.

  • Barrierefreiheit für ein unabhängiges Leben: Ob es der Zugang zu Gebäuden,
    öffentlichen Verkehrsmitteln oder digitalen Dienstleistungen ist – Barrierefreiheit
    kommt nicht nur Menschen mit Behinderungen zugute. Denken Sie an Eltern mit
    Kinderwagen, an Menschen mit temporären Verletzungen oder an uns alle, die
    wir mit zunehmendem Alter möglicherweise auf Hilfsmittel angewiesen sein
    werden. ALT werden ist nichts anderes als eine Häufung von Einschränkungen.
    Ein barrierefreies Umfeld erleichtert uns allen das Leben.
  • Zentrale und effiziente Unterstützung: Stellen Sie sich vor, anstatt auf ein
    komplexes Netz aus ineffizienten Systemen angewiesen zu sein, könnten wir alle
    auf eine zentralisierte, transparente und effiziente Unterstützung zugreifen. Dies
    würde Bürokratie abbauen und schnelle Hilfe für alle gewährleisten, die plötzlich
    in eine Notlage geraten.
  • Sicherung der Existenzgrundlagen: Das Gesetz würde sicherstellen, dass
    niemand aufgrund einer Behinderung oder anderer Einschränkungen in Armut
    abrutscht. Ein System, das Einkommen und Vermögen nicht auf notwendige
    Leistungen anrechnet, würde letztlich uns alle vor wirtschaftlichen Härten
    schützen, wenn das Unvorhersehbare passiert.

Wichtige Punkte des Nachteilsausgleichsgesetzes:

1. Rechtliche Grundlagen und Verfassungskonformität

  • UN Behindertenrechtskonvention (UN BRK) „Die Mitgliedsstaaten verpflichten
    sich gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention, bestehende Barrieren
    abzubauen und sicherzustellen, dass neu zu entwickelnde Technologien allen
    Menschen gleichermaßen zugänglich sind. Dies schließt die digitale
    Barrierefreiheit sowie den uneingeschränkten Zugang zu öffentlichen und privaten
    Dienstleistungen ein.“
  • Grundgesetz Artikel 1 Absatz 3: „Die nachfolgenden Grundrechte binden
    Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar
    geltendes Recht.“
  • Grundgesetz Artikel 3 Absatz 3 Satz 2: „Niemand darf wegen seiner
    Behinderung benachteiligt werden.“
  • Bundesverfassungsgericht (Az.: 1 BvR 856/13): Eine Benachteiligung liegt vor,
    wenn Menschen mit Behinderungen durch gesetzliche Regelungen im Vergleich
    zu nicht behinderten Menschen Entfaltungs- und Betätigungsmöglichkeiten
    vorenthalten werden.

2. Chancengleichheit und Sicherung der Existenzgrundlagen

  • Leistungsgesetz: Ein Gesetz, das sicherstellt, dass Menschen mit
    behinderungsbedingten Nachteilen nicht gegenüber nicht behinderten Menschen
    benachteiligt werden. Dabei muss die Einkommens- und Vermögensanrechnung
    entfallen.
  • Einkommenssicherung: Ein angepasstes Einkommen für Menschen mit
    Behinderung, die aufgrund ihrer Einschränkungen keine ausreichenden
    Rentenansprüche erwerben konnten. Dadurch wird verhindert, dass sie
    automatisch auf Familiengeld angewiesen sind.

3. Finanzierung

  • Das Nachteilsausgleichsgesetz muss ausschließlich steuerfinanziert sein. Die
    derzeitige Praxis der verschiedenen Töpfe (Pflegeversicherung,
    Krankenversicherung, Eingliederungshilfe, Teilhabe, Pflege) ist ineffizient und
    kostenintensiv.

4. Integration und Teilhabe

  • Arbeitsmarkt: Ein großer Teil der Menschen mit Behinderungen könnte dem
    Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, wenn entsprechende Unterstützungen und
    Nachteilsausgleiche gesichert sind.
  • Barrierefreiheit: Der Ausbau barrierefreier Infrastrukturen muss beschleunigt
    werden. Hier könnten kriegführende Staaten wie Israel oder die USA als Vorbild
    dienen, die in Bezug auf Barrierefreiheit bereits weiter fortgeschritten sind.

Ein Appell an uns alle:

Dieses Gesetz würde nicht nur den Betroffenen helfen, sondern die Grundlage für ein gerechteres und sozialeres Deutschland schaffen – für uns alle. Denn am Ende profitieren wir alle von einer Gesellschaft, die niemanden zurücklässt und in der jeder die Unterstützung erhält, die er braucht.

Wir werden unterstützt durch führende Behindertenverbände!

Mehr und mehr Verbände schließen sich der Petition „Nachteilsausgleichsgesetz“ an
und helfen so, den Druck auf die Verantwortlichen zu verstärken.

Wir danken der IDM Stiftung, ForseA e.V., dem Allgemeine Behindertenverband in Deutschland e.V.
(ABiD), dem Sozialhelden e.V. mit Raul Krauthausen als Gründer und Vorsitzender,
dem Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V. (BSK), Samuel Koch und
Freunde e.V., dem Verein zur Unterstützung und Begleitung von pflegenden
Angehörigen (Das Zahnrad e. V.), HSP-Selbsthilfegruppe Deutschland e.V., dem
Gehörlosenverband Bund e.V. sowie Sozialdenker e.V.! Hinter diesen Vereinen und
Verbänden stehen mehr als 30.000 Mitglieder deutschlandweit.

Unterstützen auch Sie unsere Petition für ein Nachteilsausgleichsgesetz und helfen Sie mit, unsere Gesellschaft für alle gerechter zu gestalten.

Um eine Petition im Deutschen Bundestag einzureichen, benötigen wir mindestens 50.000 Unterschriften innerhalb von vier Wochen. Ihre Unterstützung ist entscheidend, um die notwendige Aufmerksamkeit für dieses Anliegen zu generieren und eine starke Botschaft an die Politik zu senden.

MMB Pressemitteilung

Namenhafte Verbände fordern

Nachteilausgleichgesetz

MMB e.V. forder die Einführung eines Nachteilausgleichgesetzes

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Die Weiterbildung wird im Rahmen der Selbsthilfeförderung nach § 20 c Sozialgesetzbuch V finanziert durch den BKK Dachverband .