Ohne Barrierefreiheit keine Teilhabe!
Ohne Barrierefreiheit keine Teilhabe!
Fachkonferenz „Reisen für Alle“
André Nowak
Vertreter „Tourismus für Alle Deutschland e.V.“ (NatKo)
Vorstand im Allgemeinen Behindertenverband „Für Selbstbestimmung und Würde“ e.V.
(ABiD)
Berlin, 12. Juli 2018
Im aktuellen Magazin change 1-2018 der Bertelsmann-Stiftung geht es um die Megatrends: Demographischer Wandel, Globalisierung und Digitalisierung. Alle drei Trends haben auch einen Bezug zu unserem heutigen Thema und Teilhabe ist das Schlüsselwort. Wir reden hier heute über einen Ausschnitt – die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Tourismus. Den Rahmen dafür setzt die UN-Behindertenrechtskonvention, welche inzwischen von fast allen Staaten der Welt ratifiziert wurde, darunter allen Mitgliedsstaaten der EU und durch die EU selbst. Und sie ist seit März 2009 in Deutschland auch innerstaatliches Recht. Für unser heutiges Thema stehen dabei im Mittelpunkt die Artikel 30, 9, 8 sowie die Präambel und die Artikel 1-4 der UN-BRK. Viele der mit der UN-BRK eingegangenen Verpflichtungen sind bis heute, 10 Jahre nach der Ratifizierung in Deutschland, noch nicht umgesetzt, ja noch nicht mal ernsthaft angegangen worden. Auch der Aktionsplan der Bundesregierung zur Umsetzung der BRK ist diesbezüglich äußerst unzureichend, auch hinsichtlich der Herausforderungen beim Tourismus. Ich meine: Ohne flächendeckende Barrierefreiheit gibt es für viele Menschen mit Behinderungen keine umfassende Teilhabe. Es bleibt also noch viel zu tun.